Vermittlung, Durchführung und Auszahlungs- überwachung von Darlehen, Mietkauf- und Leasingverträgen
Die Finanzverwaltung hat sich mit vier grundlegenden Leasing-Erlassen zur Frage der steuerrechtlichen Behandlung von Leasing-Verträgen, insbesondere mit der Zurechnung der Leasing-Gegenstände, befasst.
Es ergingen insgesamt vier Leasingerlasse zur Thematik. Hierzu zählen die Mobilien-Leasing-Erlasse zu Vollamortisationsverträgen vom 19.04.1971 und zu den Teilamortisationsverträgen vom 22.12.1975, die Immobilien-Leasing-Erlasse zu Vollamortisationsverträgen vom 21.03.1972 und den Teilamortisationsverträgen vom 23.12.1991.
Die sogenannten “Leasing-Erlasse” regeln die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums von Leasingobjekten beim Leasinggeber bzw. Leasingnehmer. Die Erlasse bilden damit die steuerrechtliche Grundlage für das Leasing-Geschäft in Deutschland.